Politik

Kein Disziplinarverfahren gegen Maaßen wegen Abschiedsrede

Bundesinnenministerium
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Bundesinnenministerium wird kein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen einleiten. Das geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Horst Seehofer an die Innenausschussvorsitzende Andrea Lindholz (beide CSU) hervor, über welches das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet.
Hintergrund ist eine Ansprache Maaßens vor internationalen Geheimdienst-Mitarbeitern, in der er laut Redemanuskript von teilweise linksradikalen Kräften in der SPD gesprochen und sich selbst als Kritiker einer "naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik" bezeichnet hatte. Maaßen war Anfang November in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Wegen der im Oktober 2018 in Warschau gehaltenen Rede und der anschließend erfolgten Einstellung des deutschen Redemanuskriptes im Intranet des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe das Ministerium "eine umfassende disziplinarrechtliche Würdigung dieses Vorgangs durchgeführt", schreibt Seehofer. Nach Prüfung des Vorgangs auf Basis des Bundesdisziplinargesetzes komme die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Maaßen nach dessen Eintritt in den einstweiligen Ruhestand "aus Rechtsgründen nicht in Betracht". Die FDP forderte Seehofer auf, die Beweggründe für den Verzicht auf ein Disziplinarverfahren im Innenausschuss darzulegen. "Dabei sollte er allerdings nicht nur über die Vergangenheit, sondern auch über die Zukunft des Amtes sprechen und deutlich machen, welche Schwerpunkte das Bundesministerium des Innern vom Bundesamt für Verfassungsschutz unter der neuen Führung durch Thomas Haldenwang erwartet", sagte der Innenexperte der Liberalen, Konstantin Kuhle, dem "Handelsblatt". Hierbei gehe es etwa um die Zusammenarbeit mit dem Parlament im Amri-Untersuchungsausschuss sowie um die Frage nach einer Beobachtung der AfD.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.